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Zug der Erinnerung
Ein Projekt deutscher Bürgerinitiativen

In Kooperation mit:

Luxemburg unter deutscher Besatzung 1940-45

Die Bevölkerung eines kleinen Landes zwischen Kollaboration und Widerstand

Von

Paul Dostert

Directeur du Centre de Documentation et de Recherche sur la Résistance (Luxembourg)


Mit dem Einmarsch deutscher Truppen in das neutrale und unbewaffnete Luxemburg am 10. Mai 1940 begann für die Bevölkerung Luxemburgs eine fast fünfjährige Leidensperiode, wie sie in der hundertfünfzigjährigen Geschichte des Landes einmalig dasteht. Nie vorher waren die Luxemburger so unmittelbar mit der Frage nach der Unabhängigkeit Luxemburgs konfrontiert worden, wie dies nun durch Nazi-Deutschland erfolgte. Zum ersten Mal in ihrer Geschichte waren Luxemburger bereit, für die Unabhängigkeit Luxemburgs und für die Freiheit ihr Leben zu riskieren. Die offizielle Liste derjenigen, denen die Ehrenbezeichnung "Morts pour la patrie" [1] verliehen wurde, verzeichnet 4.400 Namen.

1. Die Militärverwaltung

In den frühen Morgenstunden des 10. Mai 1940, kaum hatten deutsche Truppen Stadt und Land besetzt, überreichte der deutsche Gesandte von Radowitz dem Generalsekretär der luxemburgischen Regierung ein Memorandum der Reichsregierung in dem es unter anderem hieß: "Deutschland [hat] nicht die Absicht, durch seine Maßnahmen die territoriale Integrität und politische Unabhängigkeit des Großherzogtums jetzt oder in Zukunft anzutasten."[2] Tags darauf wurde eine Militärverwaltung für Luxemburg eingerichtet. Auf luxemburgischer Seite stand als Ansprechpartner eine "Regierungskommission"[3], die aus Regierungsräten unter dem Vorsitz des Generalsekretärs der Regierung, Albert Wehrer, gebildet und von der Abgeordnetenkammer bestätigt worden war. Das Verhältnis zum Feldkommandanten war gut, zeigte sich Oberst Schumacher doch den vielfältigen Problemen des Landes aufgeschlossen und bereit, alles in seiner Macht Stehende zu tun, um sie in gutem Einvernehmen mit der "Regierungskommission" zu lösen.

Die Großherzogin Charlotte war mit ihrer Familie und vier von fünf Ministern[4] der Regierung ins französische Exil gegangen, um sich dem Zugriff der Besatzer zu entziehen. Diese Entscheidung erwies sich im Nachhinein als richtig, und niemand stellte sie am Kriegsende in Frage, auch wenn sie im Mai 1940 auf einiges Unverständnis stieß. Dieses Unverständnis erklärt sich zum Teil aus der Enttäuschung der Bevölkerung, die sich nach der Kapitulation Frankreichs breit machte, war man doch überzeugt gewesen, dass die französische Armee der deutschen überlegen sei, zum Teil aus dem Umstand, dass der Gang ins Exil völlig überraschend gekommen war. In den Kreisen der Abgeordneten und führenden Beamten kam die Meinung auf, dass Luxemburg unter einer Militärverwaltung, wie schon im Ersten Weltkrieg, eine gewisse Selbständigkeit behalten könne, und so schien man Ende Juli bereit, sich mit Deutschland zu arrangieren.[5] Doch in Berlin waren die Weichen anders gestellt worden. Zum 31. Juli 1940 musste die Feldkommandantur Luxemburg verlassen. An ihre Stelle trat nun unter der Bezeichnung "Chef der Zivilverwaltung" der Gauleiter Gustav Simon aus dem Nachbargau Koblenz-Trier.

2. Der Chef der Zivilverwaltung[6]

Bereits am 21. Juli 1940 war Gustav Simon vom Oberbefehlshaber des Heeres zum Chef der Zivilverwaltung in Luxemburg bestellt worden. Formal war er anfangs zwar dem Militärbefehlshaber in Belgien und Nordfrankreich unterstellt, doch wurde diese Unterstellung durch den geheimen Führererlass vom 2. August 1940 wieder aufgehoben. Dort hieß es: "Der Chef der Zivilverwaltung untersteht mir unmittelbar und erhält von mir allgemeine Weisungen und Richtlinien." Damit war dem Chef der Zivilverwaltung in Luxemburg, aber auch den CdZs im Elsass und in Lothringen eine größtmögliche Unabhängigkeit gegenüber den Reichsbehörden zugestanden worden. Luxemburg sollte in "kürzester Zeit dem deutschen Volkstum wieder zurückgewonnen werden". Mit der Umsetzung dieses Zieles wurde ein Vertreter der Partei, Gauleiter Gustav Simon aus dem Nachbargau Koblenz-Trier[7], beauftragt. Seine Politik durfte durch nichts und niemanden behindert oder gehemmt werden. Simon konnte sich bei Differenzen mit Reichsbehörden direkt an Hitler wenden und einen "Führerentscheid" zu seinen Gunsten herbeiführen. Er entschied selbstherrlich und handelte nach eigenem Gutdünken, selbst ohne Absprachen mit seinen Kollegen im Elsass und in Lothringen. "Die Verfassung bin ich, die Gesetze mache ich!" schleuderte er dem Präsidenten der Landesverwaltungskommission entgegen, als dieser gegen den Sprachenerlass vom 6. August 1940 protestierte.[8] Der feierliche Einzug des Chefs der Zivilverwaltung in die Stadt Luxemburg erfolgte zusammen mit dem Einmarsch von 800 Polizisten, eine Art ziviler Wiederholung der militärischen Besetzung. Von nun an war klar, dass der polizeiliche Repressionsapparat eine immer größere Rolle spielen würde. Doch noch wagten die Luxemburger, offen ihren Missmut und ihre Unzufriedenheit, ja ihre Opposition gegen die ersten Maßnahmen des CdZ zu zeigen.

So trugen sie am 15. August 1940 massiv die Abzeichen mit dem roten Löwen, die sie im Jahr zuvor zur Jahrhundertfeier der Unabhängigkeit getragen hatten. Dieser "symbolische Widerstand"[9] wurde aber schon als "deutschfeindliche"[10] Provokation empfunden und endete für manchen in Polizeigewahrsam. Ein erstes hartes Eingreifen der Beamten des Einsatzkommandos der Sicherheitspolizei und des SD[11] erfolgte, als in der Stadt Luxemburg das Denkmal für die luxemburgischen Freiwilligen des Ersten Weltkrieges, die "Gëlle Fra"[12], abgerissen werden sollte und es darob zu Unmutskundgebungen der Passanten, in erster Linie der Studenten des in der Nähe gelegenen Gymnasiums, kam. Doch trotz dieser ersten Anzeichen von Widerstand ließ Gustav Simon sich nicht von seiner Überzeugung abbringen, dass die Luxemburger nur einer gezielten Erziehung und Aufklärung bedürften, um sich dann "ehrlich und loyal ... freiwillig zu Deutschland [zu] bekennen und an der neuen Ordnung der Dinge mit[zu]arbeiten."[13] Das freiwillige Bekenntnis zu Deutschland und damit auch zum Nationalsozialismus leitete Simon davon ab, dass die Bevölkerung Luxemburgs "nach Blut und Abstammung deutsch" sei. Loyalität, nicht Neutralität forderte er daher von seinen neuen Untertanen.

3. "Entwelschung", Germanisierung und Nazifizierung

"Der politische Führungsauftrag an den CdZ geht dahin, Luxemburg von einer französierten und liberalistisch-demokratischen Geisteshaltung zu volksdeutschem und sozialistischem Wesen hinzuführen, insbesondere die Quellen des Volksdeutschtums wieder zu Tage zu fördern." So beschrieb 1942 der ständige Vertreter des CdZ, Regierungspräsident Siekmeier, Simons politischen Auftrag.

In der Praxis bedeutete dies für Luxemburg einerseits die Zerstörung seiner staatlichen Unabhängigkeit und die Eingliederung ins Deutsche Reich, andrerseits "Entwelschung" und Germanisierung sowie Nazifizierung aller Lebensbereiche. Schnell wurde der luxemburgischen Bevölkerung klar, dass es dabei um den Verlust von Unabhängigkeit und Freiheit ging und sie konnte und wollte sich damit nicht abfinden. Obschon Gauleiter Simon von sich behauptete, "mit den in Luxemburg bestehenden Problemen seit Jahren vertraut zu sein"[14], nahm er die Existenz des Unabhängigkeitswillens der Luxemburger nicht zur Kenntnis. Für ihn war die Unabhängigkeit Luxemburgs nur ein "absurder Gedanke", der bestand, weil die "Regentin und ihre Regierung" ihn gepflegt hatten. Wenn man also nun, da die Großherzogin und die Regierung das Land verlassen hatten, die Luxemburger aufklärte, ihnen ihre Deutschstämmigkeit bewies, dann musste das geschichtliche Zufallsprodukt Großherzogtum Luxemburg wie von selbst verschwinden.

Simon kam nach Luxemburg mit der unerschütterlichen Überzeugung, dass das Deutschtum der Luxemburger nur unter einer dünnen äußeren Schicht französischen Firnisses verborgen sei und dass mit einer gezielten "Entwelschung" der deutsche Charakter Luxemburgs von selbst wieder hervorkommen würde. Gleich am 6. August 1940 erließ er daher eine Sprachenverordnung[15], die das Deutsche als alleinige Sprache in der Öffentlichkeit erlaubte. Ortsnamen, Straßenbezeichnungen, Firmennamen und Geschäftsaufschriften mussten in kürzester Zeit verdeutscht werden. In einem zweiten Schritt ging er dazu über, jedem Luxemburger einen rein deutschen Vor- und Familiennamen aufzuzwingen.[16] Auch das Tragen einer Baskenmütze wurde per Verordnung verboten.[17] Schließlich wurden auch alle luxemburgischen Wörter, die französischen Ursprungs waren, die aber jeder tagtäglich gebrauchte, wie "merci", "pardon", "bonjour", per Verordnung untersagt.[18]

Als aber die Landesverwaltungskommission, die Gerichte und Beamte gegen die Sprachenverordnung protestierten, wurde Simon klar, dass die Institutionen des luxemburgischen Staates ein erhebliches Hindernis für eine schnelle, reibungslose Eingliederung Luxemburgs ins Reich darstellten. Es konnte nicht genügen, lediglich als "Steuerungsbehörde" mit einigen reichsdeutschen Kommissaren die luxemburgische Verwaltung in die gewünschten Bahnen umzulenken.

Zwar versuchte Simon, die luxemburgischen Beamten zur Loyalität und "Treue gegenüber der deutschen Zivilverwaltung"[19] zu verpflichten, doch gleichzeitig wurden alle Verwaltungszweige durch die Einsetzung von Referenten und Kommissaren aus dem Altreich unter seine direkte Kontrolle gebracht. Kein Luxemburger sollte in führender Position verbleiben können, wenn er sich nicht als Deutscher und Nationalsozialist bewährte. Der stufenweise Abbau der Landesverwaltungskommission und die Auflösung der als überflüssig erachteten luxemburgischen Ministerien waren begleitet von der Umgestaltung der beibehaltenen Verwaltungen nach reichsdeutschem Muster.

Für Simon war aber gleichfalls selbstverständlich, dass nun auch in Luxemburg "das Zeitalter der Demokratie sein Ende erreicht"[20] habe. Per Verordnung wurden alle politischen Parteien aufgelöst und ihre Neugründung verboten. Eine Ausnahme galt für die "Volksdeutsche Bewegung" (VdB) und die NSDAP. Zwei Monate später wurden die Abgeordnetenkammer und der Staatsrat ebenfalls aufgelöst, da sie "noch immer als Überreste und Zeichen des alten Regimes den Eindruck erweckten, als bewahre Luxemburg seine Selbständigkeit."[21] Schließlich wurde auch in der Justiz das Deutsche als Gerichtssprache eingeführt und das Recht "im Namen des deutschen Volkes" gesprochen. Doch dies alles reichte dem Gauleiter nicht, wenn er die volksdeutschen Menschen Luxemburgs "heim ins Reich" führen wollte.

4. Der Anschluss der Menschen

Anfangs glaubte Simon noch, die Luxemburger durch einen massiven Eintritt in die Volksdeutsche Bewegung, die noch unter der Militärverwaltung von einigen wenigen übereifrigen Kollaborateuren gegründet worden war, erfassen und zu einer plebiszitären Zustimmung zum "Heim ins Reich" bringen zu können. Die Mitgliederzahlen schnellten aber erst in die Höhe, als durch eine perfid ausgeklügelte Formulierung die Beamten so unter Druck gesetzt wurden, dass sie befürchteten, ihren Arbeitsplatz zu verlieren. Doch der SD entlarvte diesen "Erfolg" schonungslos: "90% aller eingeschriebenen Mitglieder gehören [der VdB] nur aus Gründen der Furcht oder des Nutznießertums an und können nicht als zuverlässig angesehen werden. ... Man kann heute sagen, daß die Bewegung heute eine fast ebenso große Gefahr für eine normale Entwicklung in Luxemburg ist, als die deutschfeindlichen Kräfte."[22] Wenn auch die hohen Mitgliederzahlen propagandistisch immer wieder herausgestellt wurden, immerhin erreichte man im Sommer 1942 eine Höchstzahl von 83.000 Mitgliedern, so war doch auf diese Mitglieder kaum Verlass. Deshalb ging man einen Schritt weiter und nahm ab Sommer 1941 die vermeintlich neue Elite in die NSDAP auf.[23] "Bewährung" hieß das Zauberwort, das den neuen Parteigenossen die Tür zum "Dritten Reich" öffnen sollte. Die große Masse der Luxemburger aber stand abwartend abseits oder aktiv im Widerstand gegen die Besatzer und ihre Handlanger. Das geforderte massive "freiwillige Bekenntnis" wurde nie abgelegt. Dies zeigte sich insbesondere immer dann, wenn Gauleiter Simon die Luxemburger zur "freiwilligen Meldung" aufrief. Die Jugendlichen waren in besonderem Maße der Werbung zugunsten eines Eintrittes in die Hitler-Jugend ausgesetzt. Auch hier wurde zuerst an die Freiwilligen appelliert. Doch als der Erfolg ausblieb, setzten ebenfalls Zwangsmaßnahmen ein. Die Mitgliedschaft in der HJ war schon bald die Voraussetzung für den Verbleib auf der höheren Schule, für die Zulassung zum Abitur oder für den Erhalt einer Lehrstelle.

Dem Aufruf zur "freiwilligen Ableistung des Arbeitsdienstes" folgten im Februar 1941 nur etwa 250 Freiwillige, und schon im Mai des gleichen Jahres führte Simon die Arbeitsdienstpflicht ein.[24] Doch nun begann die Flucht der betroffenen Jugendlichen ins Ausland, um sich dem deutschen Zugriff zu entziehen. Wer das Land nicht verlassen wollte oder konnte, bemühte sich um eine Untauglichkeitsbescheinigung oder zumindest um eine zeitweilige Rückstellung. Zahlreiche junge Mädchen heirateten, um damit dem Arbeitsdienst zu entgehen. Manch einer verdankte seine Rückstellung nur der Bestechlichkeit der zuständigen deutschen Beamten.

Vielfach erwiesen sich die Luxemburger Beamten in den Verwaltungen, aber auch die Selbständigen (Ärzte, Rechtsanwälte, Apotheker) als richtungweisende Vertreter eines passiven Widerstandes. Da ihnen meist kein Vergehen gegen eine deutsche Verordnung nachgewiesen werden konnte, schuf Simon durch eine weitere Verordnung die Möglichkeit, Beamte, Rechtsanwälte, Eisenbahner, Ärzte und Lehrer vom Dienst zu entheben, sie ins Reich zu verbringen und dort in untergeordneten Positionen zum Arbeitseinsatz zu zwingen, falls sie "nach dem von ihnen gezeigten Verhalten nicht die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit rückhaltlos in und außer dem Dienst die Pflichten, die durch die Errichtung einer deutschen Verwaltung und mit Rücksicht auf die deutschbewusste Haltung der Bevölkerung in Luxemburg begründet sind, vorbildlich erfüllen".[25] Eine recht geschlossene Front gegen die Besatzer bildete der luxemburgische Klerus. Wegen ihrer "frankophilen Einstellung" wurden 18 Geistliche im Frühjahr und Sommer 1941 ins unbesetzte Frankreich ausgewiesen. Die Ausweisung des Bischofs von Luxemburg scheiterte am Einspruch von Otto Abetz.

Bei der Personenstandsaufnahme am 10. Oktober 1941 wollte Simon durch einen Zusatzfragebogen die rassische Zusammensetzung der Bevölkerung klären lassen. Deshalb waren dort drei Fragen nach der Muttersprache, der Staatsangehörigkeit und der Volkstumszugehörigkeit als besonders wichtig herausgestellt worden, und in den Verlautbarungen der Presse war auch die Antwort darauf schon vorgegeben. Jeder Luxemburger sollte dreimal "deutsch" antworten. Die Luxemburger funktionierten diese "Verwaltungsmaßnahme" zum politischen Referendum um und beantworteten die drei Fragen mit dreimal "lëtzeburgesch".[26] 93 bis 98% der Befragten hatten die Gelegenheit genutzt, um ihren Willen zur Unabhängigkeit Luxemburgs klar zum Ausdruck zu bringen. Dabei wurde auf den Flugblättern des Widerstandes insbesondere Wert darauf gelegt, dass das Luxemburgische eine eigenständige Sprache und die Luxemburger ein eigenes Volk seien.[27] Schließlich verbot Simon am Vorabend des Stichtages das Ausfüllen und Einsammeln der Fragebogen, nachdem Stichproben das politische Debakel angedeutet hatten. Nach außen hin wurde diese Niederlage kaschiert, und durch die Anlegung einer Volkstumskartei sollten doch noch klare Volkstumsverhältnisse geschaffen werden.[28] Hatte Simons pädagogisches Konzept also versagt, so gab er dennoch nicht auf, in die gleiche Richtung zu wirken. Andrerseits verschärfte er aber durch eine wahre Flut von Verordnungen die Strafen gegen jeglichen Widerstand.

Wer dem NS-Regime missfiel, wurde enteignet und "umgesiedelt":
Abschiebung vom Bahnhof Luxemburg-Hollerich nach Osteuropa.

Ab Anfang 1942 ließ der Gauleiter dann eine große Werbekampagne zum freiwilligen Eintritt in die Wehrmacht anlaufen. Wenn sich hier ein scheinbarer zahlenmäßiger Erfolg abzeichnete (1.500 bis 2.000 Meldungen)[29], so entsprach dies natürlich keineswegs dem ständig steigenden Bedarf der deutschen Wehrmacht. Schließlich musste Simon sich den Wünschen aus Berlin beugen und die Wehrpflicht in Luxemburg einführen.[30] Gleichzeitig wurde den "bewährten" Luxemburgern die deutsche Staatsangehörigkeit verliehen. Die Zwangsrekrutierten erlangten die deutsche Staatsangehörigkeit beim Eintritt in die deutsche Wehrmacht. Die Wehrpflicht war also nicht die Folge der Staatsangehörigkeit, sondern deren Voraussetzung, eine klare Vergewaltigung des Völkerrechtes, das die zwangsweise Eingliederung in eine fremde Wehrmacht verbietet.[31] Diese von der Bevölkerung seit längerem befürchtete Maßnahme provozierte an den darauffolgenden Tagen eine Reihe von Streiks in zahlreichen Ortschaften.[32] Geschäftsleute schlossen ihre Läden, Lehrer und Beamte weigerten sich, ihren Dienst anzutreten, in der Schwerindustrie verließen die Arbeiter ihren Arbeitsplatz, Bauern lieferten keine Milch ab. Die Aktionen zogen sich bis zum 2. August hin. Doch schon nach einigen Stunden der Ratlosigkeit am 31. August schlug Gauleiter Simon, auf Anweisung aus dem Reichssicherheitshauptamt, wie es scheint, mit blutigem Terror zurück. Er verhängte den Ausnahmezustand und setzte ein polizeiliches Standgericht ein. Dieses fällte in einem formlosen Verfahren 20 Todesurteile, die im SS-Sonderlager Hinzert[33] sofort vollstreckt wurden. 125 Personen wurden der Gestapo überstellt und verschwanden in Konzentrationslagern.[34]

Am 9. September 1942 verkündete Simon eine "Umsiedlungsaktion für Luxemburg".[35] Bis 1944 wurden daraufhin mindestens 1.410 Familien mit ca. 4.200 Personen nach dem Osten, dem Sudetengebiet und Oberschlesien umgesiedelt. Sie verloren ihren gesamten Besitz und sollten im Deutschen Reich zu "guten Deutschen" erzogen werden. Eine Rückkehr nach Luxemburg war grundsätzlich ausgeschlossen. Ab 1943 kamen zu den aus politischen Gründen umgesiedelten Familien nun in erster Linie die Familien, deren Söhne dem Gestellungsbefehl keine Folge leisteten oder nicht mehr zu ihrem Truppenteil zurückgekehrt waren. Von den Umgesiedelten kamen in den Lagern 73 Personen um, darunter 9 Kinder, die besonders unter der schlechten Ernährung und der mangelnden medizinischen Versorgung zu leiden hatten.

Zwangsaushebung luxemburger Jugendlicher, die für die Deutsche
Wehrmacht kämpfen mussten (1942). Von den zum Wehrdienst
gepressten 10.211 Jungen starben 2.848 im NS-Krieg.

Am 18. Oktober 1942 wurden die ersten 2.200 jungen Luxemburger zur deutschen Wehrmacht zwangsrekrutiert. Ihre meist negativen Erfahrungen mit ihren "preußischen" Ausbildern verstärkten ihre ablehnende Grundhaltung. Als dann klar wurde, dass, von Ausnahmen abgesehen, die Luxemburger, wie übrigens auch die Elsässer und Lothringer, an der Ostfront zum Einsatz kommen würden, steigerte dies den Widerstandswillen zahlreicher Betroffener. Immer wieder fehlten Einberufene schon bei der Musterung oder bei der Abfahrt der Züge. Manche nutzten den Urlaub vor dem Fronteinsatz oder nach einer Verletzung, um unterzutauchen. Anfangs fanden viele bei Bekannten und Verwandten Unterschlupf in Luxemburg selbst, doch schon bald erwies sich Luxemburg als zu klein, um die schließlich 3.500 Refraktäre sicher zu beherbergen. Etwa 1.000 junge Luxemburger konnten mit Hilfe der Widerstandsbewegungen nach Frankreich und Belgien gebracht werden und dort untertauchen. Viele traten in den französischen oder belgischen Maquis ein und kämpften dort gegen die Deutschen. Nachdem die Kripo kaum Erfolge bei der Bekämpfung dieser Desertionen[36] aufweisen konnte, nahm die Gestapo die Angelegenheit in die Hand. Es gelang ihr mit den ihr eigenen Mitteln, einige verhaftete Refraktäre zur Mitarbeit zu bewegen, und sie verbuchte so entsprechende Erfolge. So gelang es einem Sonderkommando im März und Mai 1944 in der Auvergne, etwa 60 untergetauchte junge Luxemburger festzunehmen. Gestapo und Gauleiter hatten natürlich auch entsprechendes Interesse, die Helfershelfer der Refraktäre zu ermitteln und vor Gericht zu bringen. Letztendlich kam es nur zu wenigen Gerichtsverfahren, die jedoch durchweg mit Todesurteilen endeten. Die festgenommenen Refraktäre und Deserteure wurden vor Kriegsgerichte gebracht und dort in aller Regel zum Tode verurteilt, dann aber begnadigt und in die Emslandlager verbracht. 91 von ihnen, die im November 1944 nach dem Zuchthaus Sonnenburg verbracht worden waren, wurden Ende Januar 1945 von einem SS-Kommando ermordet, als die Rote Armee sich der Oder näherte. Nachweislich wurden 163 junge Luxemburger von Wehrmachtsgerichten verurteilt und erschossen. 584 kämpften in Frankreich, in Belgien, Italien und Russland im Untergrund als Maquisarden und Partisanen oder meldeten sich zu den alliierten Truppen in England. 107 von ihnen sind im Kampf gefallen.

5. Widerstand gegen den Anschluss: die Luxemburger Resistenz

Schon im Herbst 1940 waren erste Anzeichen eines organisierten Widerstandes sichtbar geworden. Bis zum Sommer 1941 waren dann mehrere gut organisierte Gruppen im ganzen Land entstanden. Dabei hatte gerade die Jugend eine entscheidende Rolle gespielt. Im Schulmilieu und unter jugendlichen Arbeitern waren Patriotismus oder Antifaschismus recht verbreitet, wobei das patriotische Argument für alle Widerstandsgruppen verbindend war. Durch Fusion verschiedener kleinerer Gruppen mit den katholischen Pfadfindern im Untergrund entstand im Juni 1941 aus der "Letzeburger Legio'n" (LL) die "Letzeburger Vollekslegio'n" (LVL). Im September und November 1940 waren zwei Gruppen unter der Bezeichnung "Letzeburger Patriote Liga" (LPL) gegründet worden. In Oberkerschen entstand 1941 die "Letzeburger Ro'de Le'w" (LRL), in Rümelingen die "Letzeburger Freihétsbewegong" (LFB), in Differdingen die "PI-Men" (Patriotes indépendants) und die "Letzeburger Freihétskämpfer" (LFK), in Schifflingen die Gruppe "ALWERAJE". Von den politischen Parteien, die im September 1940 aufgelöst und verboten worden waren, blieb nur die Kommunistische Partei Luxemburgs im Untergrund tätig. Nach der Razzia vom August 1942 gegen die Mitglieder der illegalen KPL entstand die "Aktiv Letzeburger Enhétsfront géint de Faschismus" (ALEF). Am 23. März 1944 schlossen sich LPL, LRL und LVL in der "UNIO'N vun de Letzeburger Freihétsorganisatio'nen" zusammen. Vielfach war es aber auch schon vorher zur Zusammenarbeit unter den verschiedenen Gruppen gekommen, wobei Hemmungen vor einer zu engen Zusammenarbeit mit kommunistischen Widerständlern die Bildung einer nationalen Einheitsfront verhinderten.

Wenn auch Einigkeit über das Hauptziel, nämlich die Befreiung des Landes von den deutschen Besatzern und die Wiederherstellung der Unabhängigkeit Luxemburgs, bestand, so gab es doch auch zahlreiche Unterschiede in bezug auf Organisation, Arbeitsweise und Programm für die Nachkriegszeit.[37]

Im allgemeinen war die Tätigkeit der Widerstandsgruppen anfangs darauf gerichtet, das Informationsmonopol der Deutschen mit einer gezielten Gegenpropaganda zu unterlaufen. Flüsterpropaganda, Handzettel und Flugblätter, später ganze Zeitungen wurden heimlich hergestellt und verteilt. Mit Hilfe von Fluchthelfern wurden entflohene alliierte Kriegsgefangene und abgeschossene Piloten, aber auch gefährdete Luxemburger über die Grenze nach Frankreich und Belgien geschleust. Mit der Einführung der Arbeitsdienstpflicht und mehr noch der Wehrpflicht erweiterte sich der Aufgabenbereich des Widerstandes erheblich. Nun galt es, Refraktäre zu verstecken und zu versorgen, sie gegebenenfalls ins Ausland zu bringen. Entlassungen, Festnahmen und Umsiedlungen hatten zahlreiche Familien in materielle Not gestürzt. Durch Geldsammlungen und Beschaffung von Lebensmitteln suchte die Resistenz diese Not zu lindern. Schließlich wurde die Beschaffung von militärischen, politischen und wirtschaftlichen Informationen für die Alliierten zu einem immer wichtigeren Teil der Widerstandsaktivitäten.[38] Hie und da kam es auch zu Sabotageakten[39], doch galt dieser "aktivere" Widerstand vielen Resistenzlern als zu riskant in einem kleinen Land wie Luxemburg, das keine unwegsamen Rückzugsgebiete besaß. Aus diesem Grunde gab es auch nur vereinzelten bewaffneten Widerstand. Zwar trugen einige Resistenzler Waffen, die sie aber meist nur zur Selbstverteidigung nutzten. Alle Widerstandsbewegungen suchten und fanden Kontakt zur Exilregierung und zu den Alliierten. Intensive Kontakte gab es auch zum Widerstand in Belgien und Frankreich.

6. Repression

Von Anfang an hatte der Chef der Zivilverwaltung durch die Einsetzung eines Sondergerichtes[40], das ausschließlich deutsches Recht anwandte, "deutschfeindliche Kundgebung aller Art" unter erhebliche Strafen gestellt.[41] Darunter fielen die Herstellung von Flugblättern, die Verbreitung von "deutschfeindlichen" Nachrichten, aber auch der Verkehr mit Kriegs- und Zivilgefangenen und Streiks. Im Laufe der Zeit wurden die Kompetenzen des Sondergerichts immer weiter ausgedehnt, so dass es schließlich auch z.B. für Sabotage, Abhören von Feindsendern, Vergehen gegen Kriegswirtschaftsbestimmungen, Wehrkraftzersetzung, ja sogar Wehrpflichtentziehung zuständig war. Mehrfach tagte das Sondergericht als Volksgerichtshof. 875 Angeklagte wurden vom Sondergericht verurteilt, davon 17 zum Tode.[42] Gauleiter Simon griff immer wieder in die Verfahren ein, bestimmte das Strafmaß, ja entschied, ob ein Verfahren eröffnet werden sollte, oder ob nur "staatspolizeiliche Maßnahmen" zu ergreifen seien.[43] Da das Sondergericht schon bald nicht mehr in der Lage war, die immer zahlreicheren Resistenzler abzuurteilen, wurde die Verbringung in Konzentrationslager schnell zur Gewohnheit. Dort kam es dann sogar zu Erschießungen, ohne dass das Sondergericht ein Urteil gefällt hätte.

Solche Erschießungen erfolgten z.B. am 25. Februar 1944 in Hinzert und am 19. Mai 1944 im Konzentrationslager Natzweiler.[44] Insgesamt wurden so 33 Resistenzler ermordet.[45]

Bevor die Angeklagten aber vor dem Sondergericht erschienen, hatten sie meist schon Bekanntschaft mit der Gestapo gemacht. Kurz nach der Einrichtung des Einsatzkommandos im August 1940 hatte es sich in der leer stehenden "Villa Pauly", am Petrussring 57, niedergelassen. Nebenstellen wurden in Esch, "Villa Seligman", und in Diekirch, "Villa Conter", eingerichtet. Dies waren in den meisten Fällen die ersten Etappen eines Festgenommenen. Die brutalen Vernehmungsmethoden[46], die in "verschärfter Form" den verstockten Gefangenen zum Reden bringen sollten, waren schnell im ganzen Land bekannt. Als die Zahl der Verhafteten anstieg und die Kapazität der Zellen überstieg, wurden die Festgenommenen direkt nach Hinzert verbracht, wo sie von besonderen Verhörkommandos zum Reden gebracht werden sollten. Manch einer hat diesen Verhörmethoden nicht standgehalten, mancher hat den Freitod gewählt, aus Angst, nicht durchzuhalten. Auch wenn die Zahl der eigentlichen Gestapobeamten recht klein war, so waren sie doch im ganzen Land gefürchtet, und viele Luxemburger waren überzeugt, dass die Gestapo allmächtig, allgegenwärtig und allwissend sei. Diesen Mythos hat die Gestapo selbst auch gepflegt, aber einige hatten doch erkannt, dass "die Informationsmethode [der Gestapo] im wesentlichen auf Denunziation, für den Rest auf lügenhafter Behauptung und brutaler Einschüchterung (beruhte)".[47] Dennoch brachten diese Methoden unsägliches Leid über zahlreiche Familien, die sich gegen die Politik des Gauleiters stellten.

Der Weg in die deutschen Konzentrationslager, Zuchthäuser und Gefängnisse wurde für 3.963 Männer und Frauen ein langer und schwerer Leidensweg. 791 von ihnen haben ihre Heimat nicht wiedergesehen.

7. Antisemitische Maßnahmen

Während der Leiter der Feldkommandantur 515, Oberst Schumacher, noch energisch gegen antisemitische Aktivitäten von jugendlichen Kollaborateuren einschritt[48], veröffentlichte der Chef der Zivilverwaltung schon Anfang September 1940 mehrere Verordnungen, welche die Bestimmungen der "Nürnberger Gesetze" auch in Luxemburg in Kraft setzten.[49] Von den 3.900 in Luxemburg lebenden Juden, darunter viele Flüchtlinge aus Deutschland und Österreich (etwa 3.000), wurden mehr als 1.200 in die Ghettos und Vernichtungslager verschleppt. Von ihnen haben etwa 50 überlebt. Etwa 1.600 hatten in der Nacht zum 10. Mai 1940 Luxemburg noch verlassen können. Am 12. September 1940 verlangte die Gestapo vom jüdischen Konsistorium, dass alle noch in Luxemburg verbliebenen Juden das Land innerhalb von zwei Wochen verlassen müssten. Das Konsistorium bot darauf an, sich um eine geregelte Auswanderung zu bemühen, wenn man ihnen genügend Zeit zugestehen würde. Bis zum 15. Oktober 1941 verließen dann noch etwa 1.500 Juden Luxemburg in westlicher Richtung.[50] Die meisten der 750 in Luxemburg verbliebenen Juden wurden in einem ehemaligen Kloster in Fünfbrunnen zusammengezogen. Von dort wurden sie in 7 Transporten vom 16. Oktober 1941 bis zum 17.Juni 1943 nach Litzmannstadt, Theresienstadt, Izbica/Lublin und Auschwitz deportiert.[51] 60 Juden überlebten in Mischehen in Luxemburg. Die Zahl derjenigen, die auf Dauer oder zeitweilig in Luxemburg ein Versteck fanden, ist (noch) nicht erschöpfend erforscht.[52]

8. Schluss

Luxemburg gehört in Europa zu den kleineren Staaten, die Opfer der nationalsozialistischen Hegemonialbestrebungen wurden. Die Vorbereitungen zur Annexion, die einem Gauleiter von Hitler anvertraut wurden, stießen von Beginn an auf Widerstand, ein Widerstand, der sich in dem Maße steigerte, wie die Deutschen ihre Forderungen an die Luxemburger erhöhten. Zum ersten Mal in seiner Geschichte waren Luxemburger bereit, für ihr Land zu sterben. Die Gesamtbilanz der Toten (5.700) liegt bei etwa 2 Prozent der Bevölkerung von 1940. Dies ist der zweithöchste Verlust in Westeuropa. Durch ihr widerständiges Verhalten haben die Luxemburger eine Annexion an das nationalsozialistische Deutschland klar abgelehnt. International setzten sich die Großherzogin Charlotte und die luxemburgische Exilregierung dafür ein, dass Luxemburg als alliiertes Land anerkannt wurde, und so wurde seine Unabhängigkeit nach der Befreiung gesichert.


Anmerkungen:

[1] "Gestorben für die Heimat". Livre d'Or des victimes luxembourgeoises de la guerre de 1940 à 1945, publié par le Ministère de l'Intérieur avec le concours des administrations communales, Esch/Alzette: Imprimerie Coopérative Luxembourgeoise 1972.

[2] Paul Dostert, Luxemburg zwischen Selbstbehauptung und nationaler Selbstaufgabe. Die deutsche Besatzungspolitik und die Volksdeutsche Bewegung 1940-1945. Luxembourg: Editions Saint-Paul 1985, S. 47.

[3] Die Bezeichnung musste in "Landesverwaltungskommission" umgeändert werden, nachdem Ribbentrop am 16.5.1940 entschieden hatte, Luxemburg "als feindliches Land" zu behandeln. Wehrers Proteste dagegen blieben erfolglos.

[4] Minister Nicolas Margue war die Flucht nicht gelungen, da er an der Grenze zu Belgien von deutschen Truppen überholt wurde. Er kehrte darauf nach Luxemburg zurück und demissionierte als Minister.

[5] In der Abgeordnetenkammer liefen z.B. Bestrebungen, um Großherzogin Charlotte zu veranlassen, nach Luxemburg zurückzukehren. In die gleiche Richtung wies ein Telegramm, das von allen namhaften Luxemburgern unterzeichnet werden sollte und das an Hitler adressiert war und "den einmütigen Wunsch der gesamten Bevölkerung des Großherzogtums auf Beibehaltung seines staatlichen Eigenlebens im Rahmen der neuen europäischen Ordnung" zum Ausdruck brachte. Die Gestapo verhinderte die Unterschriftensammlung.

[6] Paul Dostert, Selbstbehauptung, 1985, S. 64-74.

[7] Ab 1941 wurde der Gau in Gau Moselland umbenannt und umfasste nun auch Luxemburg.

[8] Albert Wehrer, L'histoire du Luxembourg dans une Europe divisée. 963-1945. Notre politique étrangère d'une guerre mondiale à l'autre. In: Le Conseil d'Etat du Grand-Duché de Luxembourg. Livre jubilaire (1856-1956). Luxembourg: Bourg-Bourger 1956, S. 230.

[9] Werner Rings, Leben mit dem Feind. Anpassung und Widerstand in Hitlers Europa 1939-1945. München: Kindler 1979, S.233ff.

[10] Der Vorwurf der Deutschfeindlichkeit umfasste alles, was in irgend einer Form gegen die annexionistischen Bestrebungen des CdZ gerichtet war.

[11] Ab dem 15.8.1940 war für Luxemburg ein "Einsatzkommando der Sicherheitspolizei und des SD" eingesetzt worden. Leiter des Einsatzkommandos war der jeweilige Leiter der Staatspolizeistelle Trier. Es gelang dem CdZ nicht, entscheidend in die Arbeit des Einsatzkommandos einzugreifen.

[12] Volkstümliche Bezeichnung der vergoldeten Siegesgöttin auf einem Obelisken.

[13] Luxemburger Wort (LW), 31.8.1940: Manifest: Heim ins Reich.

[14] Archives nationales Luxembourg (ANLux): Fonds: CdZ, Reichspropagandaamt: Interview mit Gauleiter Simon (vervielfältigt). Oktober 1940.

[15] Verordnungsblatt für Luxemburg (VOBl.), 1940, S. 1.

[16] VOBl. 1941, S. 146: Verordnung über die Änderung von Vor- und Familiennamen in Luxemburg vom 31.1.1941.

[17] VOBl. 1941, S.106.

[18] VOBl. 1941, S.240: Verordnung über das Verbot des Gebrauchs der französischen Sprache in der Öffentlichkeit vom 1.6.1941.

[19] Rede vom 13.8.1940 gehalten bei Gelegenheit der Einsetzung des Stadtkommissars, Luxemburger Wort (LW) vom 14./15.8.1940.

[20] Überdimensionales Plakat abgedruckt in: Paul Spang, Von der Zauberflöte zum Standgericht. Naziplakate in Luxemburg 1940-1944 Luxembourg: Editions St. Paul 1982, S. 77.

[21] ANLux: Fonds: SD/ B-4/ Bl.35: SD-Bericht vom 29.8.1940.

[22] AnLux: Fonds CdZ: SD/C16/Bl.30f.: SD-Bericht vom 10.12.1940.

[23] Etwa 4.000 Luxemburger wurden bis 1944 in die NSDAP aufgenommen.

[24] VOBl. 1941, S. 232.

[25] VOBl. 1941, S. 186. Verordnung über Maßnahmen auf dem Gebiete des Beamtenrechts. Bis 1944 wurden etwa 640 Luxemburger auf diese Weise entlassen und zwangsverpflichtet.

[26] Aloyse Raths, 3 X LETZEBURG. 30. anniversaire vum Referendum vum 10. Oktober 1941. In: Rappel, Revue de la L.P.P.D. (Ligue Luxembourgeoise des Prisonniers et Déportés politiques) 26(1971), S. 297-352, Sonderheft.

[27] Für die Deutschen war Luxemburgisch nur ein deutscher Dialekt und die Luxemburger nur ein deutscher Stamm, die zu Deutschland gehörten.

[28] VOBl. 1941, S.410: Verordnung über die Anlegung einer Volkstumskartei in Luxemburg vom 10.Oktober 1941. Vgl. Paul Dostert, Selbstbehauptung, S.155ff.

[29] Mehrere Fälle deuten darauf hin, dass viele "Freiwilligen" gar keine echten Freiwilligen waren. So sind zahlreiche Fälle bekannt, wo Kriminelle, geistig Verwirrte und leicht Asoziale sich freiwillig meldeten, um der Einweisung in ein KZ zu entgehen. Noch zu klären bleibt, mit welchen Mitteln ehemalige Reichsdeutsche, die staatsrechtlich Luxemburger oder Staatenlose waren, zu einer Freiwilligenmeldung gebracht wurden. Politische Leiter, die sich zwar gemeldet hatten, wurden aber keineswegs auch immer einberufen.

[30] VOBl. 1942, S. 253: Verordnung über die Wehrpflicht in Luxemburg vom 30.August 1942.

[31] Georges Gilbert Nonnenmacher, La grande honte de l'incorporation de force des Alsaciens-Lorrains, Eupenois-Malmédiens et Luxembourgeois dans l'armée allemande au cours de la deuxième guerre mondiale. Colmar 1966.

[32] Gilbert Trausch, La "grève générale" du 31 août 1942 dans sa signification historique In: Ders. Un passé resté vivant. Mélanges d'histoire luxembourgeoise. Luxembourg: Editions Emile Borschette 1995, S.255-266, Erstveröffentlichung 1982 im LW.

[33] Barbara Weiter-Matysiak, Das SS-Sonderlager/KZ Hinzert im Hunsrück in: Hans-Georg Meyer und Hans Berkessel (Hg.), Die Zeit des Nationalsozialismus in Rheinland-Pfalz, Bd.2 "Für die Außenwelt seid ihr tot" Mainz: Verlag H. Schmidt 2000, S.116-135.

[34] André Hohengarten, Vom Halbmond zum Ziegenkopf. Die Geschichte der Luxemburger Häftlinge in Lublin. 1942-1945, Luxembourg: Editions Saint-Paul 1991.

[35] Der Begriff der "Umsiedlung" wurde fälschlicherweise gebraucht. Dem NS-Jargon entsprechend handelte es sich um "Absiedlungen".

[36] Wir haben den Begriff der "Desertion" hier beibehalten, obschon der völkerrechtswidrige Charakter der Wehrpflicht für die Luxemburger keine Verpflichtung Deutschland gegenüber schuf. Desertion und Wehrpflichtentzug stellen zwei Formen des Widerstandes gegen die deutsche Besatzungspolitik dar. Die deutschen Militärgerichte haben dies allerdings nicht so gesehen und luxemburgischen Deserteuren nur äußerst selten mildernde Umstände zugestanden.

[37] Paul Dostert, La Résistance luxembourgeoise pendant la seconde guerre mondiale et la reprise politique de 1944/45 in: Les Années Trente base de l'évolution économique, politique et sociale du Luxembourg d'après-guerre ? Actes du Colloque de l'ALEH (27-28 octobre 1995) Beiheft zur Hémecht 1996, Luxembourg: Editions St.Paul 1996. S. 25-50.

[38] Hier sei nur exemplarisch auf die von Luxemburgern nach England gelieferten Informationen über die Raketenversuche in Peenemünde hingewiesen, die schließlich zur Bombardierung der Versuchsanlagen im August 1943 entscheidend beitrugen. Vgl. R.V. Jones, Most Secret War, London: Hamish Hamilton 1978, S.431. Josef Garlinsky, Hitler's last Weapons: The Underground War against V1 and V2, London: Julian Friedman Publ.Ltd. 1978.

[39] Vor 50 Jahren: Wanted: Eisenbahnsaboteure im Syrtal. In: LW, 26.6.1992.

[40] VOBl. 1940, S.2: Verordnung über die vorläufige Einrichtung einer deutschen Strafrechtspflege in Luxemburg vom 20.8.1940.

[41] "Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis oder Haft bestraft, in schweren Fällen kann auf Zuchthaus oder Todesstrafe, in leichten Fällen kann auf Geldstrafe erkannt werden."

[42] Das Sondergericht verhängte neben den Todesstrafen 1 mal lebenslängliches Zuchthaus, 1034 Jahre und 1174 Monate Zuchthaus, 166 Jahre, 1875 Monate und 65 Wochen Gefängnis. 20 Verurteilte starben während der Haft, 5 bleiben vermisst, 11 starben an den Folgen der Haft.

[43] Paul Dostert, Selbstbehauptung, S.196f.

[44] A.R./E.G., Viru 50 Joer: 23 Resistenzcheffen zu Hinzert erschoss. In: Rappel, 49(1994), S.3-20. Erny Gillen, 19 mai 1994. Les fusillés de Natzweiler-Struthof. In: Rappel, 49(1994), S.199-211.

[45] Standgericht und Sondergericht verurteilten 38 Resistenzler zum Tode, 36 Urteile wurden vollstreckt.

[46] Marcel Engel/André Hohengarten, Hinzert. Das SS-Sonderlager im Hunsrück 1939-1945. Luxembourg: Editions St.Paul 1983, S.44f. Aussagen zu Misshandlungen. "Ich habe im Keller der Villa Pauly die Zellen gesehen. Sie waren aus Holz hergestellt. ... Als ich jedoch den Keller betrat und während der Zeit, wo ich in demselben weilte, habe ich überall Blut an den Mauern und auf dem Boden gesehen."

[47] Paul Weber, Geschichte Luxemburgs im Zweiten Weltkrieg, Luxemburg: V.Buck 1948², S.91.

[48] Paul Dostert, Selbstbehauptung, S. 161.

[49] Vgl. z.B. LW vom 7.9.1940: Verordnung über Maßnahmen auf dem Gebiete des Judenrechts und Verordnung über das jüdische Vermögen in Luxemburg.

[50] Etwa 400 Juden fielen später den deutschen Häschern in Belgien und Frankreich wieder in die Hände und wurden von dort in die Vernichtungslager deportiert.

[51] Paul Cerf, L'étoile juive au Luxembourg. Luxembourg: Editions RTL 1986, S.179-199.

[52] Serge Hoffmann, Luxemburg - Asyl und Gastfreundschaft in einem kleinen Land in: Wolfgang Benz, Juliane Wetzel (Hg.) Solidarität und Hilfe für Juden während der NS-Zeit Bd. 1, Regionalstudien I: Polen, Rumänien, Griechenland, Luxemburg, Norwegen, Schweiz, Metropol: Berlin 1996, S. 187-204. Etwa 15 bis 20 Juden sind heute namentlich bekannt.